Immobilienrategeber Scheidung
Autor: Michael Ruland – geprüfter Immobilienexperte für Trennungsimmobilien – Immobilienmakler Düsseldorf
Immobilien in der Scheidung: Was Sie wissen müssen
Eine Scheidung bringt neben emotionalen Herausforderungen oft auch zahlreiche finanzielle und rechtliche Fragen mit sich – insbesondere, wenn gemeinsames Vermögen, wie eine Immobilie, im Spiel ist. Die Entscheidung darüber, was mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung geschieht, ist nicht nur juristisch komplex, sondern auch emotional belastend. In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte und Optionen rund um Immobilien in der Scheidung. Außerdem biete ich Ihnen einen kostenlosen Ratgeber zum Download, der Ihnen weiterführende Informationen und praktische Tipps bietet.
1. Wem gehört die Immobilie?
Der erste Schritt bei der Scheidungsimmobilie ist die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die Antworten hängen davon ab, wie die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist:
- Alleineigentum: Die Immobilie gehört einem der Partner allein.
- Miteigentum: Beide Partner stehen im Grundbuch, meist zu gleichen Teilen.
- Zugewinngemeinschaft: Falls kein Ehevertrag vorliegt, gelten die Regeln der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zwischen beiden Partnern ausgeglichen.
2. Welche Optionen gibt es für die Immobilie?
Es gibt drei Hauptmöglichkeiten, wie mit einer gemeinsamen Immobilie umgegangen werden kann:
- Verkauf der Immobilie: Dies ist die häufigste Lösung, vor allem, wenn keiner der Partner das Objekt übernehmen möchte. Der Verkaufserlös wird anschließend zwischen den Parteien aufgeteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Einer der Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen. Hierfür ist in der Regel eine Immobilienbewertung und eine Finanzierung der Ausgleichszahlung notwendig.
- Gemeinsame Nutzung: In seltenen Fällen entscheiden sich Partner, die Immobilie weiterhin gemeinsam zu nutzen, etwa zur Stabilisierung der Wohnsituation der Kinder.
3. Was ist bei der Finanzierung zu beachten?
Wenn noch Kredite auf der Immobilie lasten, müssen Sie auch die Haftung dafür klären. Banken verlangen in der Regel, dass der Kredit von beiden Partnern getragen wird, bis eine endgültige Regelung getroffen ist.
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Michael Ruland